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Ethereum 2.0: Was der Merge für Anleger bedeutet

(15. September 2022/17:06)

Bild: Pixabay

Steuerrechtlich ändert sich für reine Halter von Ether nichts. Der Wechsel auf das Proof of Stake kann aber auch neue Konsequenzen nach sich ziehen

Für den reinen ETH-Halter ändert sich aus steuerrechtlicher Sicht zunächst nichts. Das bedeutet, wie beim Halten anderer Kryptowährungen auch, dass Ether mit einem Anschaffungsdatum vor 1. März 2021 als Altvermögen gilt und nach Ablauf der Jahresfrist steuerfrei verkauft werden darf. Anschaffungen ab dem 1. März 2021 fallen unter Neuvermögen und sind bei der Realisierung von Gewinnen gegen ein gesetzliches Zahlungsmittel mit 27,5 Prozent zu besteuern.

ETH-Bestände können an unterschiedlichen, sogenannten Staking-Verfahren teilnehmen, um passive Einkünfte in Form von Rewards zu erhalten. Grundsätzlich ist jede Form des Stakings im Einzelfall steuerlich zu beurteilen. In den meisten Fällen wird eine Besteuerung von 27,5 Prozent fällig, sobald Anleger die Gewinne aus diesen Belohnungen gegen gesetzliche Zahlungsmittel eintauschen.


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