Deutsche Regierung muss NSA-Selektorenliste nicht herausgeben (15. November 2016/09:50) Deutsche Oppositionsfraktionen sind mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Der NSA-Untersuchungsausschuss im deutschen Bundestag hat keinen Anspruch auf die Herausgabe der umstrittenen geheimdienstlichen Selektorenlisten durch die Bundesregierung in Berlin. Die Listen berührten das Geheimhaltungsinteresse der USA und unterlägen deshalb nicht der ausschließlichen Verfügungsbefugnis der Bundesregierung, entschied das Verfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss.
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