Brexit: Roaming-Gebühren könnten in Großbritannien zurückkehren (16. Januar 2019/22:04) Bei einem harten Brexit fallen bestehende Regulierungen zu EU-Roaming weg, warnt das Verkehrsministerium.
Das Verkehrsministerium hat am Mittwoch über Auswirkungen informiert, von denen im Fall eines EU-Austritts Großbritanniens ohne Abkommen auch Österreich bzw. österreichische Bürger in den Bereichen Luftfahrt, Straßenverkehr und Telekommunikation betroffen sein dürften. Bei einem Brexit ohne Einigung würden Handy-Benutzer aus der EU, die ihr Mobiltelefon in Großbritannien und umgekehrt britische Handy-Benutzer in der EU nicht mehr von den EU-Roaming-Regeln profitieren, hieß es in einer Aussendung des Ministeriums. Mehr dazu findet ihr auf futurezone.at Update: Auf der Homepages des Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) findet man nun folgende Info:Zitat: Ab 30. März 2019 werden Verbraucherinnen und Verbraucher aus der EU, die ihr Mobiltelefon im Vereinigten Königreich nutzen (bzw. auch umgekehrt, britische Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU) nicht mehr berechtigt sein, von der EU-"Roaming-Verordnung" zu profitieren. Der jeweilige Mobilfunkanbieter kann dann festlegen, welche Tarife für seine Kundinnen und Kunden gelten, wenn sie das internationale Roaming im Vereinigten Königreich nutzen. Ihr Mobilfunkanbieter ist verpflichtet, Sie über die Höhe der Roaminggebühren zu informieren, allerdings wird empfohlen, vor Antritt einer Reise nach Großbritannien bei diesem Erkundigungen einzuholen. Mit dem Austritt fällt UK aus dem EU-Regelungsbereich für Beendigungsgebühren, welche sich die Telekommunikationsbetreiber gegenseitig verrechnen. Dies könnte zu höheren Gesprächsgebühren bei Telefonaten zwischen EU und UK führen. |
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