Klage: Kostenvoranschläge auch per Whatsapp verbindlich (15. Februar 2024/13:33) Die finale Rechnung war doppelt so hoch wie der Kostenvoranschlag. Der Kunde weigerte sich zu zahlen und wurde geklagt. Das Gericht entschied schließlich für ihn Zeit und Materialaufwand schätzen wir auf 170 bis 300 Euro Kostenvoranschläge wie diese via Whatsapp zu bekommen ist nicht unüblich heutzutage. Ein Mann aus dem Bezirk Freistadt in Oberösterreich hatte die Armatur bei seiner Spüle austauschen, das Silikon an der Küchenarbeitsplatte erneuern sowie zwei Abflüsse prüfen lassen wollen, wie die Arbeiterkammer Oberösterreich in einer Presseaussendung wissen lässt. Er schickte Fotos der Arbeitsbereiche an die HGW Installationen Markus Binder GmbH und erhielt auf seinen Wunsch von einem Mitarbeiter per Whatsapp eine Kostenschätzung über 170 bis 300 Euro je nach Zeit und Materialaufwand. Auf dieser Grundlage erteilte der Konsument den Auftrag. Die Arbeiten wurden bis auf die Silikonfuge bei der Arbeitsplatte durchgeführt. Es gab keinen Hinweis, dass Mehrkosten entstehen würden. Dann erhielt der Konsument eine Rechnung über 601,92 Euro. Damit wurde die Kostenschätzung um mehr als 100 Prozent überschritten. Der Konsument zahlte für die erbrachten Arbeiten 200 Euro, forderte schriftlich die Fertigstellung und wies auf die massive Überschreitung der Kostenschätzung hin. Das Unternehmen verweigerte die Fertigstellung, und der Konsument erhielt eine Mahnung des Rechtsanwalts. Weder der Rechtsanwalt noch das Unternehmen antworteten auf zwei Schreiben der Arbeiterkammer Oberösterreich. Stattdessen erhielt der Konsument eine Klage über 401,92 Euro.
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