EuGH-Generalanwalt will WLAN-Betreiber vor Abmahnungen schützt (16. März 2016/12:15) Fall aus München landete vor Höchstgericht - Geschäftsinhaber war für illegalen Download verantwortlich gemacht worden Der Europäische Gerichtshof (EuGH) dürfte die Betreiber von offenen WLAN-Netzen vor Abmahnungen schützen. Diese seien "für Urheberrechtsverletzungen eines Nutzers nicht verantwortlich", sagte der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, Maciej Szpunar, in seiner Stellungnahme. Die Richter folgen dem Generalanwalt meist in dessen Argumentation, in diesem Fall handelt es sich noch dazu um ein sehr klares Statement. Die Frage sorgte bislang immer wieder für Unsicherheiten. Für Hotels oder Cafes, die ihren Gästen kostenfreies WLAN anbieten, hätte eine Verantwortlichkeit für deren Handlungen in diesem Netz massive juristische Implikationen.
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