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Weitere Vorwürfe gegen "Datenschutzanwalt" in Causa Google Fonts

(16. März 2023/17:32)
Der Anwalt hatte behauptet, von seiner Mandantin nach Stundensatz bezahlt worden zu sein - was nicht mit den 90 Euro Anwaltskosten für jedes der rund 33.000 Schreiben zusammenpassen will



Grund dafür sind ausgerechnet Aussagen von "Datenschutzanwalt" Marcus Hohenecker selbst. In der ORF-Sendung "Bürgeranwalt" hatte Hohenecker behauptet, er habe von seiner Mandantin Eva Z. für seine anwaltliche Tätigkeit ein Honorar nach Stundensatz erhalten. Und auf Nachfrage, wie hoch dieser Stundensatz sei:

Ich kriege das bezahlt, was üblich ist. Einfach das, was man halt als Anwalt verdient.




Damit trat er dem Vorwurf entgegen, sich durch die hohe Anzahl von Schreiben bereichern zu wollen. Derzeit ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwalt (WKStA) wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs beziehungsweise der gewerbsmäßigen schweren Erpressung.

Dem entgegen steht aber die Tatsache, dass Hohenecker in den Schreiben, die im vergangenen August wegen nicht datenschutzkonformer Einbettung von Google-Schriftarten auf Websites verschickt wurden, 100 Euro Schadenersatz für seine Mandantin und 90 Euro als Kostenersatz für seine eigene Arbeit fordert. Denn dann kämen allein durch den Kostenersatz - sofern alle Angeschriebenen die eingeforderte Summe bezahlen - rund 2,97 Millionen Euro zusammen. Die könnte er aber nur einfordern, wenn er sie tatsächlich seiner Mandantin in Rechnung gestellt hätte, argumentiert Rechtsanwalt Harlander.

Mehr dazu findet ihr auf derstandard.at



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