"Unlimitiert surfen": Gericht bestätigte Unterlassungsklage gegen T-Mobile (16. Juni 2015/10:02) Foto: T-Mobile Wegen Irreführung - T-Mobile: Werbespruch wird ohnehin nicht mehr eingesetzt Der Rechtsstreit um den Werbespruch "unlimitiertes Surfen" von T-Mobile hat ein Ende gefunden. Das Handelsgericht Wien hat im Berufungsverfahren bestätigt, dass das Unternehmen die Aussage nicht mehr verwenden darf, wenn bei einem Datentarif die Übertragungsgeschwindigkeit nach einem gewissen Verbrauch gedrosselt wird. Der Unterlassungsklage des Vereins für Konsumenteninformation wurde damit stattgegeben.
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