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Gutachten: Youtube bei Urheberrechtsverstoß nicht unmittelbar haftbar

(16. Juli 2020/14:15)
Generalanwalt am EuGH legte Rechtsansicht vor - Betreiber würden selbst keine öffentliche Wiedergabe vornehmen



Betreiber von Online-Plattformen müssen laut einem Gutachten derzeit bei einem Verstoß von Nutzern gegen das Urheberrecht nicht unmittelbar dafür haften. Diese Ansicht legte Generalanwalt Saugmandsgaard Øe am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Schlussanträgen zu zwei Rechtssachen am Donnerstag vor. Ein Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt gesprochen werden, das Gutachten ist nicht bindend.

Es geht konkret um zwei Fälle: Ein Musikproduzent ging vor deutschen Gerichten gegen die Videoplattform Youtube und den Mutterkonzern Google vor, weil Nutzer im Jahr 2008 Tonträger ohne seine Erlaubnis hochgeladen haben sollen. An den Tonträgern soll der Produzent Rechte haben. Im zweiten Fall wehrte sich die Wissenschaftsverlagsgruppe Elsevier ebenfalls vor deutschen Gerichten dagegen, dass auf der Sharehosting-Plattform Uploaded von Cyando mehrere Werke eingestellt wurden, an denen ausschließlich der Verlag die Rechte hält. Auch hier soll das Ganze nach Gerichtsangaben ohne die Erlaubnis des Verlags auf die Plattform gelangt sein.


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