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Luxemburg will keine Steuerrückzahlung von Amazon

(16. Dezember 2017/22:59)
Das Großherzogtum kündigt eine Klage gegen eine diesbezügliche EU-Entscheidung an.

Luxemburg wehrt sich gegen die Aufforderung der EU-Kommission, 250 Mio. Euro an unzulässigen Steuervergünstigungen von Amazon zurückzuverlangen. Das Großherzogtum werde gegen die Entscheidung der Kommission vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) klagen, erklärte das Finanzministerium am Freitag. Der Vorwurf, Luxemburg habe Amazon einen "selektiven Vorteil" gewährt, treffe nicht zu.

Die EU-Kommission hatte Anfang Oktober argumentiert, Steuernachlässe für das US-Unternehmen in Luxemburg verstießen gegen europäische Regeln zu Staatsbeihilfen. Durch die Vergünstigungen seien fast drei Viertel der Gewinne von Amazon nicht besteuert worden, erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Amazon habe nur ein Viertel der Steuern gezahlt, die andere, lokale Unternehmen entrichten mussten, obwohl sie den gleichen nationalen Steuerregeln unterlagen. Dies sei nach EU-Beihilfevorschriften verboten.


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