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Hersteller muss Sicherheitslücke bei Türschloss nennen

(17. April 2024/08:34)
Es genügt nicht, wenn Abus bei einer bekannten Sicherheitslücke für ein Türschloss nur auf einer Webseite eine Warnung platziert.

Das Landgericht Bochum hat die Firma Abus dazu verurteilt, potenzielle Käufer besser als bisher über Sicherheitsmängel bestimmter Tür- und Fensterschlösser zu informieren. Zuvor gab es von staatlicher Seite eine Sicherheitswarnung vor dem Einsatz der Abus-Produkte. Das Unternehmen vertrat die Auffassung, dass ein Hinweis über Sicherheitslücken auf der Webseite des Unternehmens ausreiche. Das sah der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) anders, klagte dagegen und siegte vor Gericht.


Mehr dazu findet ihr auf golem.de


https://ress.at/hersteller-muss-sicherheitsluecke-bei-tuerschloss-nennen-news17042024083414.html
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