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Arbeitnehmer können nicht zur Installation der Corona-App gezwungen werden

(17. Juni 2020/19:20)
Gesundheitsminister Anschober betont freiwillige Nutzung

Für Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) ist die Diskussion vom Tisch. Seit Wochen betont er, dass es keine Verpflichtung zur Installation und Nutzung der Smartphone-App "Stopp Corona" geben wird. Dies betonte er nun auch gleich mehrmals in seiner Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage. Auch gelte die Empfehlung der EU-Kommission, wonach die "Verwendung von Contact-Tracing-Apps grundsätzlich freiwillig erfolgen soll und die Verwendung der App (einschließlich der Löschung der dabei angefallenen Daten) nach Wegfall ihres Zwecks (Aufhebung der Pandemie) ersatzlos eingestellt werden soll".

In einer Beantwortung einer weiteren Anfrage wird seitens der Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) festgehalten, dass Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer nicht zur Installation der App, etwa auf Firmenhandys, zwingen können. Soll sie dennoch zum Einsatz kommen, dann ist dafür eine entsprechende "Einzelvereinbarung" notwendig. Der Einsatz der App kann in Betrieben sinnvoll sein. Sie kann helfen, sich die Zettelwirtschaft zu ersparen. Etwa beim Besuch von Pflegeheimen.


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