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EuGH stärkt Schutz von Urheberrechten bei Online-Tauschbörsen

(17. Juni 2021/14:03)
Nutzer müssen mit Weitergabe ihrer Daten an Rechteinhaber rechnen

Der Europäische Gerichtshof hat den Schutz von Urheberrechten bei Material auf Online-Tauschbörsen gestärkt. Wer anderen Nutzern auf einer solchen Plattform urheberrechtlich geschütztes Material zur Verfügung stellt, muss damit rechnen, dass seine IP-Adresse, Namen und Anschrift an den Rechteinhaber weitergeleitet werden. Dies sei unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, entschied das höchste EU-Gericht am Donnerstag in Luxemburg.

Der Auskunftsantrag des Rechteinhabers müsse aber gerechtfertigt, verhältnismäßig und nicht missbräuchlich sein. Konkret geht es um sogenannte Peer-to-Peer-Netzwerke. Dabei schließen sich mehrere Computer gleichberechtigt zusammen. Dies kann als Online-Tauschbörse genutzt werden - etwa indem eine Video-Datei in viele Schnipsel geteilt und dezentral auf verschiedenen Computern gespeichert wird. Die Segmente können aber problemlos von anderen Mitgliedern des Netzwerkes wieder zusammengesetzt werden, so dass auch urheberrechtlich geschützte Dateien wieder abgespielt werden können.


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