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EU reformiert Online-Musiklizenzen

(17 Juli 2008/11:54)
Die EU-Kommission hat europäischen Verwertungsgesellschaften verboten, ihr Angebot im Ausland einzuschränken und will damit den Erwerb EU-weiter Lizenzen ermöglichen. Künstler sollen ihre Verwertungsgesellschaft künftig frei wählen können.

Die EU-Kommission untersagte den europäischen Musikverwertungsgesellschaften bestimmte Vereinbarungen, die nach Ansicht der Brüsseler Behörde den Wettbewerb verzerren. Texter und Komponisten sollen eine freie Wahlmöglichkeit erhalten, welche Verwertungsgesellschaft ihre Urheberrechte verwalten soll, teilte die Kommission am Mittwoch mit.

Die nationalen Verwertungsgesellschaften dürfen ihr Angebot nicht mehr auf ihr Inlandsgebiet einschränken und sollen künftig auch im Ausland Lizenzen für Rechte erteilen können. Inhalteanbieter und Sendeanstalten sollen so Mehrgebietslizenzen von einer Verwertungsgesellschaft ihrer Wahl erwerben können.

Damit will die EU-Kommission unter anderem dem europäischen Online-Musikmarkt einen Schub verleihen. Bisher mussten Lizenzen mit der jeweiligen nationalen Verwertungsgesellschaft einzeln ausgehandelt werden.


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