Recht auf Löschung von Bonitätsdaten bestätigt (17 Juli 2008/11:55) Verbraucher haben ein Recht darauf, Daten über ihre Bonität aus öffentlich zugänglichen Dateien löschen zu lassen. Dieses Widerspruchsrecht kann jederzeit ausgeübt werden und bedarf keiner Begründung, bestätigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Wien. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Einem Konsumenten wurde ein Vertrag mit einem Mobilfunkbetreiber mit der Begründung verweigert, dass eine Bontitätsabfrage bei einem Wirtschaftsauskunftsdienst drei negative Eintragungen ergeben hätte. Der Konsument machte von seinem Widerspruchsrecht nach dem Datenschutzgesetz Gebrauch und forderte die Löschung der Eintragung. Der Wirtschaftsauskunftsdienst verweigerte die Löschung, der Konsument klagte mit Hilfe des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz.
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