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Streaming ohne GIS verfassungswidrig: Verfassungsgerichtshof hebt Teile des ORF-Gesetzes auf

(18. Juli 2022/16:22)
Bis Ende 2023 sind Teile des ORF-Gesetzes neu zu regeln. Das Höchstgericht sieht die Finanzierung als wesentlichen Beitrag zur Unabhängigkeit

Das ORF-Gesetz muss in Sachen GIS-Pflicht neu formuliert werden: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, dass GIS-freie Streamingnutzung von ORF-Programm der Verfassung widerspricht. Der Gesetzgeber muss die GIS-Pflicht nun bis Ende 2023 neu regeln - mit dieser setzt das Höchstgericht die einschlägigen Bestimmungen außer Kraft.

Der ORF hat sich über die Ungleichbehandlung von Rundfunknutzung und Streaming beim Höchstgericht beschwert. Bisher müssen Menschen in Österreich GIS bezahlen, wenn sie ein empfangsbereites Rundfunkgerät daheim haben - ob sie damit nun ORF-Programme nutzen oder nicht. Umgekehrt müssen sie keine GIS bezahlen, wenn sie ORF-Programme allein über Streaming, also internetbasiert, nutzen. Das Rundfunkgebührengesetz knüpft die GIS-Pflicht bisher an Rundfunkempfang, den das Bundesverfassungsgesetz Rundfunk definiert.


Mehr dazu findet ihr auf derstandard.at


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