Welches Recht gilt bei einem Mord im Weltraum? (18. Juli 2022/21:12) Bild: NASA, rts Registrierung des Raumfahrtzeugs und Herkunft von Täter oder Täterin sind wichtig, aber Weltraumrecht hat große Lücken. Vor drei Jahren war es erstmals soweit, dass einer Raumfahrerin das erste Verbrechen im All unterstellt wurde. Die Astronautin Anne McClain soll während eines Aufenthalts auf der Internationalen Raumstation (ISS) unrechtmäßig auf das Online-Konto ihrer Ex-Partnerin auf der Erde zugegriffen haben. Der Vorwurf stellte sich Monate später als falsch heraus. Doch was ist, wenn es tatsächlich einmal zu einem Verbrechen im All kommt, vielleicht sogar einem schwereren, wie Mord? Welches Gericht würde diesen Fall behandeln? Das Weltraumrecht ist für einen solchen Fall derzeit nicht wirklich hieb- und stichfest vorbereitet. Als Grundlage dient der Outer Space Treaty von 1966. Der Vertrag regelt vor allem Besitzverhältnisse im All und legt fest, dass der Weltraum nicht staatlich aufgeteilt werden soll. Im Abschnitt VIII werden jedoch auch juristische Verantwortlichkeiten geregelt. Die Rechtsprechung obliegt demnach jeweils jenem Staat, in dem ein Raumfahrzeug registriert ist, aber auch Objekte auf anderen Himmelskörpern, etwa Marskolonien. Wenn es also an Bord eines SpaceX-Raumschiffes zu absichtlicher Körperverletzung, Diebstahl oder Drogenhandel kommt, würde der Prozess ganz klar in den USA stattfinden. Mit dem Bau der Internationalen Raumstation tat sich ein rechtliches Problem auf. Die ISS ist nicht in einem einzigen Land registriert, weshalb es 1998 zu einem Intergovernmental Agreement (IGA) kam. In dieser Vereinbarung aller an der ISS beteiligten Länder heißt es, dass jeder Staat grundsätzlich für seine Staatsbürger*innen verantwortlich ist, es im Fall der Fälle aber zu bilateralen Verhandlungen kommt.
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