Filesharing: Inhaber eines Internetzugangs haften auch für Familie (18. Oktober 2018/16:12) Urteil des EuGH laut Rechtsanwalt "bemerkenswert" - Besitzer fortan verpflichtet, Familienmitglieder "anzuschwärzen" Der Europäische Gerichtshof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses sich bei einer Urheberrechtsverletzung nicht der Haftung entziehen kann, wenn er angibt, dass auch Familienmitglieder Zugriff hatten. In dem konkreten Fall hatte der Verlag Bastei-Lübbe in Deutschland gegen einen Mann geklagt, über dessen Anschluss ein Hörbuch über eine Tauschbörse zum Download angeboten worden sei. Der Inhaber des Internetanschlusses bestreitet, dass er es gewesen sei, und argumentiert, dass etwa auch seine Eltern Zugriff darauf gehabt hätten. Er gab jedoch keine weiteren Details darüber an, wann und wie diese den Anschluss genutzt hätten. Laut deutscher Rechtsprechung muss wegen des Schutzes von Ehe und Familie keine Auskunft über die Nutzung durch Angehörige gegeben werden. Insofern wäre nicht eindeutig zu klären, wer die Urheberrechte verletzt hat und nun die Haftung übernehmen muss. Das Landgericht München teilte daher mit, dass nach bisheriger Auslegung die Verteidigung ausreiche, um die Haftung auszuschließen, verwies den Fall aber nach Luxemburg.
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