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Digitale-Dienste-Gesetz: App-Entwickler müssen Adresse und Telefonnummer angeben

(18. Oktober 2024/13:05)
In der EU müssen App-Entwickler ihre Kontaktdaten an die Store-Betreiber übermitteln - auch, wenn es sich dabei um die Privatadresse handelt.



Wie die Webseite 9to5mac schreibt, gilt ein Entwickler laut Apple als Händler, wenn er mit seiner App Einnahmen erzielt. Dazu gehören nicht nur Erlöse aus dem direkten Verkauf, sondern auch aus Werbeeinnahmen. Nur wenn eine App kostenlos ist und keine Werbung darin angezeigt wird, müssen die Händlerinformationen nicht bereitgestellt werden. Laut dem Apple-Developer-Blog müssen diese Informationen seit dem 17. Oktober 2024 bereitgestellt werden, da Entwickler sonst keine neuen Apps oder Updates im Store einreichen können.


Mehr dazu findet ihr auf golem.de


https://ress.at/-digitaledienstegesetz-appentwickler-muessen-adresse-und-telefonnummer-angeben--news18102024130528.html
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