Neue EU-Drohnen-Verordnung ab Juli 2020 (19. November 2019/13:08) Höhe des Risikos entscheidet über Auflagen - Für Privatnutzer Registrierung statt Bewilligung Abhängig von Gewicht und Einsatzbereich werden Drohnen künftig in drei Kategorien unterteilt: "Offen", "Spezifisch" und "Zertifiziert". In die erste Kategorie werden "rund 80 Prozent der in Österreich bereits bewilligten Drohnen fallen", sagte Piber. Sie umfasst Drohnen mit einem Gewicht bis zu 25 Kilogramm. Die bisherige Genehmigungspflicht entfällt, Nutzer müssen sich ab dem nächsten Sommer registrieren und einen Online-Test bei der Austro Control absolvieren. Dieser ist noch in Ausarbeitung und soll die Kompetenz des Piloten nachweisen. Nutzer erhalten dann eine eindeutige Betreibernummer, die auch auf der Drohen vermerkt werden muss. Das ist vergleichbar mit einem Autokennzeichen und ermöglicht eine bessere Nachvollziehbarkeit bei Verstößen ... erläuterte Piber. 25 Euro soll die Registrierung künftig kosten. Sie muss auch für all jene Drohnen durchgeführt werden, die bereits in Österreich bewilligt sind, ebenso muss vor der ersten Inbetriebnahme der Drohne ab Juli 2020 auch der Online-Test absolviert werden. Auch künftig muss - wie bereits schon jetzt vorgesehen - eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die maximale Flughöhe beträgt ab dem nächsten Jahr 120 Meter, aktuell sind es in Österreich noch 150 Meter. Die zweite Kategorie ist "Spezifisch". Hier liegt bereits ein mittleres Betriebsrisiko vor, die Drohnen können auch außerhalb einer Sichtverbindung mit dem Piloten bewertet werden. Der Betreiber muss für die Genehmigung eine Risikobewertung vorlegen. Als höchste Risiko-Kategorie gilt künftig "Zertifiziert". Das Regulativ ist noch in Ausarbeitung, das Risiko hier ist ähnlich wie in der bemannten Luftfahrt, erläuterte Piber. Erhalten bleibt auch künftig die Drohnen-Kategorie Spielzeug. Unbemannte Luftfahrzeuge, die nur bis zu 250 Gramm wiegen, brauchen keine extra Registrierung - wenn sie über keine Kamera verfügen. Mit Aufnahmegerät müssen sie ab dem kommenden Sommer angemeldet werden. Die maximale Flughöhe beträgt 30 Meter.
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