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Alte Masche, neues Medium: Scheckbetrug im WWW

(19 Dezember 2009/12:42:02)
Im Alltag sind Schecks längst durch elektronische Zahlungsweisen ersetzt worden, der Scheckbetrug ist damit so gut wie ausgestorben. Doch ausgerechnet im modernen Medium Internet erlebte der Betrug mit Schecks eine Renaissance: Kriminelle ziehen privaten Käufern und Verkäufern auf Online-Marktplätzen mit Schecktricks das Geld aus der Tasche.

"Beglaubigte abgedeckt Scheck / Entwurf"
Wer auf einem Online-Marktplatz ein gebrauchtes Gartenhäuschen zum Kauf anbietet, rechnet nicht unbedingt damit, dass er einem Betrüger aufsitzen könnte. Eine Email eines Interessenten mit folgendem wörtlichen Text lässt jedoch aufhorchen:


Zitat:
"Nach Berücksichtigung meine Frau und ich haben vereinbart, behalten es für uns buy.please, und nehmen Sie die Anzeige aus dem Internet, weil ich das Geld Anordnung mache sofort. [...] Der Scheck mein Chef wird Ihnen schicken, ist eine beglaubigte abgedeckt Scheck / Entwurf, die ausgetauscht werden, kann bestätigt und in jedem Postamt, Bank -oder Finanzinstitut in Österreich [...] eingelöst werden in 3 Tagen."


Soviel wird klar, mithilfe desselben Textes auf englisch, den der angebliche Käufer gleich mitgeschickt hat: Er will das Gartenhäuschen unbedingt haben, ist leider gerade im Ausland und werde daher seine Firma bitten, einen Scheck auszustellen. Transport, Verpackung, und Abholung, darum werde er sich kümmern.

Betrug via Transfer-Bank
Spätestens jetzt sollten Alarmglocken läuten, sagt AK-Konsumentenschützerin Daniela Zimmer: "Sind die Informationen, die mir jemand in einem Email verpackt plausibel. Im konkreten Fall ist das Deutsch derart radebrechend und wenig sinnstiftend, dass man also kritisch zu hinterfragen hat, welche Absicht jemand verfolgt, der so ein Mail sendet."

Der deutsche Text ist offensichtlich mit einem Online-Übersetzungsdienst erstellt worden. Mehr als nur ein schlechter Scherz? Durchaus. Üblicherweise läuft die Masche wie folgt: Der Verkäufer erhält tatsächlich einen Scheck, meistens von einer britischen Bank, allerdings ist dieser auf eine deutlich höhere Summe ausgestellt, als vereinbart. Der Käufer wiederum meldet sich dann, bedauert seinen Irrtum, und bittet den Verkäufer die Differenz via einer Transfer-Bank wie Western Union zurück zu überweisen. Der Scheck platzt daraufhin, und das Geld, das mit Western Union überwiesen wurde, ist weg.

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"In den Geschäftsbedingungen von Western Union steht, dass man dieses Zahlungsinstrument niemals für Überweisungen an Unbekannte nutzen soll. Es gibt dann diesbezüglich auch Haftungsbefreiungen für den Dienstleister", warnt AK-Expertin Daniela Zimmer.

Laut AK gibt es mindestens eine weitere Variante dieses Betrugs, mit der gegenwärtig auf Bauernfang gegangen wird: Mietwohnungen werden zu Schnäppchenpreisen angeboten. Der angebliche Vermieter meldet sich jedoch nur schriftlich und gibt vor, sich gerade im Ausland aufzuhalten. Ein Schlüssel zur Besichtigung könne organisiert werden, jedoch nur gegen die Zahlung einer Kaution - welche, wiederum, mit Western Union zu überweisen sei. Die Mietwohnung entpuppt sich in weiterer Folge als nicht existent, die Kaution ist weg.

Im Fall des Gartenhäuschens ist es übrigens nicht so weit gekommen. Der Verkäufer hatte - nicht zuletzt wegen des krausen Textes - Lunte gerochen.


Mehr dazu findet ihr auf helpv1.orf.at


https://ress.at/alte-masche-neues-medium-scheckbetrug-im-www-news19122009124203.html
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