EBay muss gegen Fälschungen vorgehen (20 April 2007/16:31:41) Die Online-Auktionsanbieter eBay muss den Verkauf von klar erkennbaren Fälschungen auf seiner Plattform verhindern. Angebote mit Plagiaten müssten unverzüglich gesperrt werden, wenn das Unternehmen von einem Markeninhaber auf eine entsprechende Rechtsverletzung hingewiesen wird, entschied der deutsche Bundesgerichtshof [BGH] in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Außerdem müsse eBay auch Vorsorge treffen, dass es nicht zu weiteren entsprechenden Markenverletzungen komme. Klage von Rolex Geklagt hatte das Unternehmen Rolex S. A. [Genf], nachdem bei eBay zwischen Juni 2000 und Jänner 2001 gefälschte Uhren dieser Marke angeboten worden waren. Das Internet-Auktionshaus sei verpflichtet, solche Angebote mit "technisch möglichen" und "zumutbaren" Maßnahmen zu verhindern, entschieden die Richter. "Keine Auswirkungen auf Geschäftspraxis" Das Karlsruher Urteil hat nach Angaben von Joerg Bartussek, Sicherheitsbeauftragter bei eBay Österreich, keine Auswirkungen auf die Geschäftspraktiken des Unternehmens. "Bei dem Urteil geht es um Produktpiraterie, die klar als solche erkennbar ist. Die verfolgen wir seit Jahren", sagte Bartussek gegenüber Ress.at: "EBay hat darüber hinaus mehrere Programme, die sicherstellen, dass keine Fälschungen im Angebot sind." Bartussek verwies dabei etwa auf das "Verified Rights Owner"-Programm [VeRO], an dem weltweit mehr als 18.000 Marken- und Rechteinhaber teilnehmen, um Produktpiraterie auf eBay zu verhindern.
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