Julian Assange darf Berufung gegen Auslieferung in die USA einlegen (20. Mai 2024/15:35) Gegen seine drohende Auslieferung an die USA darf der Wikileaks-Gründer Julian Assange nun Berufung einlegen, hat der Londoner High Court am Montag entschieden. Die USA wollen dem Australier wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Wikileaks-Gründer Julian Assange darf Berufung gegen seine drohende Auslieferung an die USA einlegen. Das entschied der Londoner High Court am Montag. Der Wikileaks-Gründer, der seit Jahren in einem Hochsicherheitsgefängnis in der britischen Hauptstadt festgehalten wird, nahm nicht selbst an der Anhörung vor dem High Court teil. Seine Ehefrau Stella Assange und sein Vater John Shipton waren hingegen im Gerichtssaal dabei. Die US-Regierung will dem gebürtigen Australier wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Ihm drohen nach Angaben seiner Unterstützer bis zu 175 Jahre Haft. Washington wirft ihm vor, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen, veröffentlicht und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben. Assanges Unterstützer hingegen sehen in der Strafverfolgung eine Vergeltungsaktion Washingtons, weil durch die Veröffentlichungen mutmaßliche Kriegsverbrechen aufgedeckt wurden.
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