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Hass im Netz: Löschpflicht dürfte österreichische Plattformen betreffen

(20. Juli 2020/15:59)
Ministerin Edtstadler will im Juli Gesetzesentwurf zu den künftigen Regeln für Onlineportale vorstellen

Noch in diesem Sommer soll ein erster Gesetzesentwurf für das Maßnahmenpaket der Regierung gegen Hass im Netz vorgestellt werden. Dabei befasst sich das Justizministerium mit Änderungen in der Verfolgung von Hassbeiträgen, das Kanzleramt mit der künftigen Verantwortung von Plattformen, wobei noch nicht klar ist, welche Onlineportale unter diesen Begriff fallen. Eine Steuerungsgruppe soll die Vorhaben zusammenführen.

Möglichst "innerhalb weniger Stunden", sagte Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) kürzlich, sollen soziale Netzwerke bedenkliche Inhalte offline nehmen müssen. Wie aus informierten Kreisen zu hören ist, dürften die Fristen, ähnlich wie beim deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), bei 24 Stunden beziehungsweise sieben Tagen in heiklen Fällen liegen. Bei Nichteinhaltung sollen Strafen drohen.


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