Data-Retention: Gesetzesentwurf liegt vor (20 November 2009/13:10:24) Das federführende Infrastrukturministerium hat am Freitag den Entwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes vorgelegt, mit dem die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (Data-Retention) umgesetzt werden soll. Die Koalition streitet sich noch darüber, ob die Polizei auch ohne Anlass jederzeit auf die IP-Adressen aller Bürger zugreifen darf. Mit dem Gesetz werden Internet-Provider und Handynetzbetreiber darauf verpflichtet, verdachtsunabhängig alle Handystandortdaten und Kommunikationsverbindungsdaten zu Zwecken der Bekämpfung von Schwerstkriminalität und Terrorismus für sechs Monate zu speichern. Die EG-Richtlinie hätte eine Speicherfrist von bis zu zwei Jahren erlaubt, Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) wollte eine minimale Umsetzung, das Innenministerium eine Speicherfrist von einem Jahr - hier haben sich die Koalitionäre auf sechs Monate geeinigt. Das Abhören von Kommunikationsinhalten ist in der Richtlinie und im Gesetzesentwurf nicht vorgesehen. Es geht den Fahndern darum, jederzeit erfassen und analysieren zu können, wer wo mit wem über Telefonnetze oder Internet kommuniziert hat.
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