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Einstweilige Verfügung gegen "aon TV"-Werbung

(21 November 2007/15:19)
Die Telekom Austria darf ihr Produkt "aon TV" nicht mehr ausschließlich mit einem monatlichen Entgelt von 4,90 Euro bewerben. Das Handelsgericht Wien hat eine einstweilige Verfügung erlassen, da nicht ausreichend auf die zusätzlichen Kosten von mindestens 15,98 Euro für den Festnetz-Telefonanschluss hingewiesen wurde.

Eingebracht hatte die Klage wegen irreführender Werbung der Telekabelbetreiber UPC Austria.

Gesamtkosten nicht ausgewiesen
In der Begründung des Beschlusses hält das Handelsgericht Wien laut UPC unter anderem fest: "Die Beklagte stellt in ihrer Werbung in mehreren Tageszeitungen in großer Schrift und daher blickfangartig einen besonders günstigen Preis für ihr Kabelfernsehen heraus. Dass zu dem Betrag von 4,90 Euro pro Monat noch irgendwelche weiteren monatlichen Kosten kommen, geht aus dem Inserat nicht hervor."

Die Blickfangwerbung sei "insgesamt so gestaltet, dass ihr weitere monatliche Kosten als 4,90 Euro für das Kabelfernsehen der Beklagten nur bei gerade detektivischer Akribie entnommen werden können, sodass sie auch für den durchschnittlichen aufmerksamen Leser irreführend im Sinne des § 2 UWG ist", so das Gericht laut UPC-Aussendung weiter.

Quelle: ORF


https://ress.at/einstweilige-verfuegung-gegen-aon-tvwerbung-news21112007151948.html
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