EU-Geldwäscheregeln gelten künftig auch für Wallet-Provider (21. Dezember 2017/15:10) Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA begrüßt die europäische Einigung, künftig auch "Virtuelle Währungen" in die Bestimmungen zum Kampf gegen Geldwäsche einzubeziehen. Das wird durch eine Novellierung der vierten Geldwäscherichtlinie der EU möglich. Künftig werden somit auch Tauschbörsen für Virtuelle Währungen sowie sogenannte "Wallet Provider", also elektronische Geldbörsen, den Bestimmungen der Geldwäsche-Richtlinie unterworfen, teilte die FMA am Donnerstag mit. Tauschbörsen für Virtuelle Währungen fallen dann unter den Anwendungsbereich der Richtlinie, wenn sie den Umtausch Virtueller Währungen gegen gesetzliche Zahlungsmittel anbieten. Der Tausch unterschiedlicher Virtueller Währungen untereinander ist davon aber nicht erfasst.
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