EuGH gibt T-Mobile-Beschwerde zur Orange-Übernahme recht (22. Januar 2015/14:39) T-Mobile erhob Beschwerde, weil im Zuge der Übernahme von Orange durch Drei Frequenzen verteilt wurden, während man T-Mobile die Parteistellung verwehrte.
Nach der Übernahme von Orange teilten sich Käufer Hutchison Drei Austria und A1 Frequenzen im Bereich von 2100 MHz auf, ohne T-Mobile dabei zu berücksichtigen. Die Angelegenheit wird nun zurück an den VwGH gehen. T-Mobile erhofft sich, dass die Frequenzen um 2100 MHz nun fair auf alle Marktteilnehmer verteilt werden. Die Blockade von T-Mobile habe Drei und A1 einen Wettbewerbsvorteil verschafft, schreibt T-Mobile in einer Presseaussendung. Quelle: Fz |
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