"Abschlagszahlungen" im Mobilfunk gesetzwidrig (22. Februar 2013/15:29) Eine zusätzliche Gebühr bei vorzeitiger Kündigung des Vertrages wurde vom Handelsgericht Wien (HG) für unzulässig erklärt, nachdem der Verein für Konsumenteninformation (VKI) geklagt hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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