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Amazon-Klage: "US-Verbraucherschutzbehörde ist verfassungswidrig"

(22. März 2025/12:25)
Amazon will nicht verbindlich für den Rückruf von Drittanbieterprodukten verantwortlich sein - und stellt die Existenzberechtigung einer Behörde infrage.

Ist Amazon ein Händler oder stellt das Unternehmen lediglich eine Handelsplattform bereit? Um diese Frage kreist ein Streit zwischen dem Internethändler und der US-Verbraucherschutzbehörde CPSC (U.S. Consumer Product Safety Commission), die für Produktsicherheit zuständig ist und Rückrufe veranlassen kann. Am 17. Januar 2025 hatte die unabhängige Behörde festgelegt: Amazon gilt als Händler und ist deshalb auch rechtlich für den Rückruf gefährlicher Produkte verantwortlich.


Mehr dazu findet ihr auf golem.de


https://ress.at/amazonklage-usverbraucherschutzbehoerde-ist-verfassungswidrig-news22032025122544.html
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