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Fünf Jahre Reklamationsrecht bei Handys

(22 September 2007/11:13)
Das oberste Gericht Norwegens hat am Freitag das Recht auf Reklamationen nach dem Kauf eines Handys auf fünf Jahre festgelegt. Es lehnte dabei in Oslo eine Beschwerde des Verbandes der Elektronikhändler ab, der die früher geltenden zwei Jahre bestätigt haben wollte.

Nach Angaben des Verbandes gibt es in keinem anderen Land einen so langen Anspruch auf Reklamation von Herstellungsfehlern.

"Lebensdauer durchschnittlich zwei Jahre"
In dem Verfahren, das die Bestätigung eines Urteils aus erster Instanz brachte, hatte unter anderem der weltweit größte Handyhersteller Nokia argumentiert, dass Mobiltelefone überhaupt nur auf eine Lebensdauer von durchschnittlich zwei Jahren angelegt seien.

Auslöser des Prozesses war eine Handybesitzerin, deren Klage über ein etwas über zwei Jahre altes Nokia-Handy 2003 abgewiesen worden war.

Quelle: FZ


https://ress.at/fuenf-jahre-reklamationsrecht-bei-handys-news22092007111310.html
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