Konsumentenschützer klagen Apple (22 Dezember 2007/10:43) Der deutsche Bundesverband der Verbraucherzentralen [vzbv] will Apple dazu zwingen, seinen iTunes Store konsumentenfreundlicher zu machen, und bereitet eine Klage gegen die Geschäftsbedingungen des Online-Musikdienstes vor.
"Wenn ich Musik bei iTunes kaufe, muss ich darüber genauso frei verfügen können wie über eine CD", sagte vbzv-Vorsitzender Gerd Billen dem Hamburger Nachrichtenmagazin "Spiegel". Mit einer Klage vor dem Landgericht Berlin will der vzbv nun erreichen, dass die Kunden von iTunes "freier" über ihre Musik verfügen können. Dabei haben die Konsumentenschützer einen Passus in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen [AGB] des iTunes Store im Visier, der sinngemäß besagt, dass heruntergeladene Medien nicht beliebig weitergegeben werden können. Musterprozess Solche Einschränkungen befänden sich auch in den Geschäftsbedingungen anderer Anbieter digitaler Inhalte, sagte vzbv-Sprecher Christian Fronczak zu Ress.at. Mit der Klage gegen Apple wolle man gleichsam einen Musterprozess führen: Denn in dieser Frage stehe eine grundsätzliche Entscheidung eines deutschen Gerichtes noch aus. Die Klage soll laut Fronczak im Jänner oder Februar eingebracht werden. Apple habe man nicht zuletzt deshalb ausgewählt, weil der Passus in den Geschäftsbedingungen der Selbstdarstellung von Unternehmenschef Steve Jobs widerspreche, der sich im vergangenen Februar öffentlichkeitswirksam gegen Nutzungseinschränkungen im Online-Musikhandel ausgesprochen habe, sagte Fronczak. Mehr Infos bekommt ihr auf der Fz |
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