EU-Parlament stimmt für Recht auf Reparatur (23. April 2024/15:34) Geräte wie Handys, Staubsauger, Waschmaschinen oder Geschirrspüler sollen in EU künftig repariert werden müssen, wenn der Kunde es verlangt Das EU-Parlament hat am Dienstag grünes Licht für die sogenannte "Recht auf Reparatur"-Richtlinie gegeben. Geräte wie Handys, Staubsauger, Waschmaschinen oder Geschirrspüler sollen in der EU künftig repariert werden müssen, wenn die Kundin oder der Kunde es verlangt. Der Automobilsektor ist aus dem Anwendungsbereich ausgenommen. Auch für Kopfhörer gilt vorerst eine Ausnahme. 584 Abgeordnete stimmten für das "Right ro repair", drei dagegen und 14 enthielten sich ihrer Stimme. Einen Rechtsanspruch auf Reparatur auch außerhalb der gesetzlichen Garantien bei sogenannter weißer Ware - das sind vor allem Haushaltsgeräte - und für von vielen Menschen genutzte elektronische Alltagsprodukte wie Smartphones hat es bisher nicht gegeben. Die EU-Kommission hatte die Vorschriften im März 2023 vorgeschlagen. Ihr Ziel war neben einer Stärkung der Verbraucherrechte auch der Umweltschutz.
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