Vorratsdaten: Konsumenten zahlen (23 Juni 2008/14:19) Eine (durchaus umstrittene) EU-Richtline sieht die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, vor. Die dafür anfallenden Kosten werden wohl auf die Konsumenten abgewälzt werden. In Österreich ist die Richtlinie noch nicht in nationales Gesetzt umgesetzt, trotzdem gibt es aber jetzt schon Anbieter, die eine Gebühr für die Errichtung einer solchen Datenbank verrechnen. Zumindest derzeit ist das aber noch unstatthaft und was es künftig kosten wird noch unklar.
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