Hasspostings gegen Glawischnig: Facebook muss Urteil weltweit auf Startseite veröffentlichen (23. Dezember 2021/15:33) Ob die Anordnung zur Veröffentlichung in aktueller Form halten wird, ist noch offen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig Unter falschem Namen beschimpfte ein Facebook-User die ehemalige Grünen-Politikerin Eva Glawischnig 2016 als "miese Volksverräterin", "korrupten Trampel" und Mitglied einer "Faschistenpartei". Das Handelsgericht Wien hat im Hauptverfahren nun entschieden: Die Plattform muss das Hassposting sowie wort- und sinngleiche Beiträge weltweit löschen und die Daten des verantwortlichen Nutzers bekanntgeben. Darüber hinaus muss das Urteil auf der Startseite Facebooks veröffentlicht werden. Sichtbar für alle Besucher und gefasst in fett liniertem Rahmen. Ins Auge springt vor allem letzterer Punkt. Bei Abruf der Webseite muss das Urteil für die Dauer von sechs Monaten einsehbar sein, ohne zu scrollen. Was als Startseite gilt, wurde allerdings nicht spezifiziert. Ebenso wenig, ob die verpflichtende Veröffentlichung nur innerhalb Österreichs gilt oder weltweit. Laut Glawischnigs Anwältin Maria Windhager vermittle das Gericht damit allerdings die wesentliche Botschaft, dass der Fall von öffentlichem Interesse ist.
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