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EuGH urteilt über Möglichkeit von Sammelklagen gegen Facebook

(24. Januar 2018/15:10)
Datenschutz-Aktivist Schrems reichte Klage in Österreich ein

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verkündet am Donnerstag in der Früh ein Grundsatzurteil zu Klagen gegen das soziale Netzwerk Facebook. Im Streit um eine Klage des österreichischen Datenschutz-Aktivisten Maximilian Schrems sollen die Luxemburger Richter klären, ob Datenschützer Beschwerden bündeln und dann mit einer Art Sammelklage gegen Facebook vorgehen können. (Az: C-498/16).

Schrems hatte in Österreich eine Sammelklage gegen Facebook Irland wegen angeblicher Verstöße gegen österreichische, irische und europäische Datenschutzregeln eingereicht. Er fordert die Feststellung, dass bestimmte Vertragsklauseln von Facebook unwirksam sind. Zudem verlangt er für sich und weitere Nutzer die Unterlassung der Verwendung von Daten und Schadenersatz.


Mehr dazu findet ihr auf derstandard.at


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