Vorratsdatenspeicherung wird begutachtet (24 April 2007/14:14:43) Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat den Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten zur Begutachtung ausgeschickt.
Die österreichischen Telekommunikationsbetreiber sollen künftig dazu verpflichtet werden, Verkehrs- und Standortdaten für sechs Monate "für Zwecke der Strafverfolgung" zu speichern. Damit soll die EU-Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten umgesetzt werden. Am Montag wurde der Entwurf der Novelle des Telekommunikationsgesetzes 2003 [TKG] auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie [BMVIT] veröffentlicht. |
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