Schrems-Urteil: "Für Facebook ist das toxisch" (25. Januar 2018/19:24) Der Datenschutzaktivist Max Schrems darf nach einem Spruch des EuGH Facebook in Österreich klagen. Die Entscheidung bringt aber auch Rückschläge bei Verbraucherrechten. Undurchsichtige Datenschutzerklärungen, das detaillierte Aufzeichnen und Auswertungen von Nutzeraktivitäten und nicht zuletzt die Weitergabe von Daten an US-Geheimdienste. Im August 2014 brachte der Wiener Datenschutzaktivist Max Schrems in Wien eine Sammelklage gegen das Online-Netzwerk Facebook wegen Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen ein. Nachdem die Klage mehr als dreieinhalb Jahre die Gerichte beschäftigte und schließlich beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg landete steht nun fest: Schrems darf Facebook in Österreich klagen.
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