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Eine Unterschrift in einem geschlossenen Rechteck stellt keine Generalvollmacht dar

(25. Januar 2020/22:31)
Es ist wieder soweit und es geht wieder mal eine These durch Facebook.
Eine Unterschrift in einem geschlossenen Rechteck soll eine Generalvollmacht darstellen!?


Die Behauptung, die vor allem auf Facebook - ja wo auch sonst wenn es um solche Theman geht - geteilt wird:

Eine Unterschrift in einem geschlossenen Rechteck rechtlich einen Generalvollmacht darstellen und wäre ohne Bezug auf den sie umgebenden Text wirksam und darf anderweitig verwendet werden.

Hier ein Screenshot:


Bild: Screenshot


Und gleich jetzt vorweg .. Nein! Das ist natürlich nicht so und Blödsinn ..

Diese These, welche immer wieder erneut aufgewärmt wird, leitet sich von der sogenannten "Four Corners Rule" ab, die in den USA angewandt wird. Diese Regelung besagt, dass bei einem Dokument, welches einer Unterschrift bedarf, nur das gelten darf, was "innerhalb der vier Ecken des Vertrages" steht.

Die Regelung wird dann von einigen Schwurblern immer zu wörtlich genommen und eine ganz eigene Theorie gebastelt. Wie zum Beispiel "Wenn ich die vierte Ecke abschneide, dann sind es fünf Ecken und somit ungültig" oder "wenn ich das Rechteck mit Strichen unterbreche, dann sind es keine vier Ecken mehr und somit auch ungültig".

Also nein, die Unterschriften gelten exakt für die Verträge, unter denen man sie leistet und sind natürlich nicht übertragbar, nur weil sich grafisch ein Rechteck um die Unterschrift befindet. Erst recht dann nicht, wenn es nicht deutlich erwähnt ist.

Fazit:

Man gibt keine Generalvollmacht ab, wenn man seine Unterschrift in ein Rechteck schreibt. Es handelt sich weiterhin um einen Hoax!


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