Urteil gegen Hartlauer: Garantieprüfung darf nichts kosten (25. Mai 2020/22:23) Die Handelskette hatte Kunden eine Klausel untergeschoben, die das Kostenrisiko an diese weitergab. Wer bei einem Gerätedefekt prüfen lassen muss, ob der Schaden oder die Gewährleistung bzw. Garantie fällt oder doch selber bezahlt werden muss, muss die Kosten für diese Prüfung im Normalfall nicht übernehmen. Zu diesem Schluss kommt das Landesgericht Steyr, das eine entsprechende Klausel der österreichischen Elektrohandelskette Hartlauer als gesetzwidrig und unzulässig einstufte. Das teilte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) am Montag mit.
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