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GEMA klagt Rapidshare erfolgreich

(25 Juni 2009/18:13:39)
Der Webhosting-Dienst Rapidshare muss laut einem Gerichtsurteil am Landesgericht Hamburg künftig verhindern, dass etwa 5.000 Musiktitel via Rapidshare online angeboten und ausgetauscht werden.

Auf Antrag der deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA untersagte das Landgericht dem Betreiber des Sharehosting-Dienstes Rapidshare.com am 12. Juni per Urteil, circa 5.000 Musiktitel im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Damit erging erstmals eine Entscheidung gegen einen Sharehoster mit einem Wert von 24 Millionen Euro. Das gab die GEMA am Dienstag in einer Presseaussendung bekannt.


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