VfGH entscheidet über Vorratsdatenspeicherung (25. Juni 2014/17:00) Am Freitag um 10.00 Uhr verkündet der Verfassungsgerichtshof mündlich sein Urteil darüber, ob die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich verfassungskonform ist. Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) Anfang April die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt hat, wird nun als nächstes der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) darüber entscheiden, ob die österreichische Umsetzung der verdachtsunabhängigen Datenspeicherung sämtlicher Telefon-, E-Mail- und Internet-Verbindungsdaten für sechs Monate verfassungskonform ist. Mehr Infos bekommt ihr auf der Fz |
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