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Staatsanwalt wollte Mobilfunker zu Zugriff auf Nutzer-SIMs zwingen

(25. Juli 2019/16:58)
Mit der Handynummer ist es möglich, auf zahlreiche Dienste zuzugreifen - Oberlandesgericht Wien sieht keine rechtliche Grundlage

Wie kann eine Behörde auf ein Handy zugreifen? Eine Methode soll der Bundestrojaner, eine staatliche Überwachungssoftware, ab 2020 bieten. Schon jetzt wollte die Staatsanwaltschaft eine weitere etablieren: das sogenannte SIM-Swapping, bei dem eine SIM-Karte dupliziert wird. Sie ist aber vor dem Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) abgeblitzt.

Ein solcher Zugang würde einen massiven Eingriff in die digitale Identität bedeuten: Beim Onlinebanking etwa wird die Transaktionsnummer zumeist per SMS versandt. Viele User verwenden eine Zwei-Faktor-Authentifizierung, um sich bei unterschiedlichsten Diensten einzuloggen, einen zweiten Schritt zum Log-in neben dem Passwort. Verlieren Nutzer den Zugang zu Accounts, zum Beispiel bei sozialen Medien oder E-Mail-Diensten, ist oft die Handynummer als Notfallmethode zur Rücksetzung angegeben. Und viele Messengerdienste wie Whatsapp können aufgerufen werden, ohne dass man sich neben der Handynummer weiter verifizieren muss. Das heißt: Wer Ihre Telefonnummer hat, kann in Ihrem Namen mit allen Kontakten kommunizieren. Und wenn man Backups bei Whatsapp aktiviert hat, könnten sämtliche alte Chats ausspioniert werden.


Mehr dazu findet ihr auf derstandard.at


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