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EU-Kommission legt Berufung gegen Apple-Urteil ein

(25. September 2020/16:16)
Entscheidung wirft laut Vestager wichtige rechtliche Fragen zur Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen auf



Der Streit um die Steuernachzahlung von 13 Milliarden Euro von Apple in Irland geht vor das oberste Gericht der Europäischen Union. Die EU-Kommission kündigte gegen das Urteil des EU-Gerichts Juli wie erwartet Berufung an, wie die Brüsseler Behörde am Freitag mitteilte.

Die Entscheidung werfe wichtige rechtliche Fragen zur Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen auf, sagte die zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager. Die sollen nun vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklärt werden. Außerdem sei die Kommission der Ansicht, "dass das Gericht in seinem Urteil eine Reihe von Rechtsfehlern begangen hat".

Im Juli hatte das EU-Gericht die Nachforderung der EU-Kommission aus dem Jahr 2016 für nichtig erklärt. Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass die Steuervereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine verbotene staatliche Beihilfe darstellten. Es war ein schmerzhafter Rückschlag für die Brüsseler Behörde und Wettbewerbskommissarin Vestager persönlich.


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