EuGH: Werbung darf sich nicht als E-Mail tarnen (25. November 2021/13:53) "Inbox-Werbung" ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Nutzer erlaubt Werbung darf sich nicht als E-Mail tarnen. Ohne Zustimmung des Nutzers handelt es sich sonst um eine nach EU-Recht verbotene unerbetene Direktwerbung, wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zum "Inbox advertising" bei T-Online entschied. (Az: C-102/20) Solche Werbung ist aufgebaut wie E-Mails und erscheint, wenn Nutzerinnen und Nutzer ihre Mails abrufen. Im Fall des kostenlosen E-Mail-Dienstes von T-Online stand an der Stelle des Datums "Anzeige" und die Betreff-Zeile bestand aus einem kurzen Werbetext. Zudem war der Text grau unterlegt.
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