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DSA und DSGVO: EU-Kommission will "keine Ausnahmen" für Twitter

(25. November 2022/17:09)
Die Massenentlassungen durch Elon Musk bei Twitter könnten dazu führen, dass der Dienst seine gesetzlichen Auflagen nicht mehr erfüllen kann.



Die EU-Kommission will bei der Kontrolle des Kurznachrichtendienstes Twitter nicht auf die turbulente Situation bei dem Unternehmen Rücksicht nehmen.

Es wird keine Ausnahmen geben, wenn Twitter in den Anwendungsbereich des Digital Services Act fällt, dann gelten die europäischen Regeln. Egal wer der Eigentümer ist


... sagte ein Kommissionsbeamter auf Anfrage von Golem.de. Je nachdem, wie viele Nutzer ein Dienst in der EU hat, müssen unterschiedliche Anforderungen erfüllt werden.

Das Digitale-Dienste-Gesetz (Digital Services Act/DSA) ist am 16. November 2022 in Kraft getreten und gilt vom 17. Februar 2024 in allen EU-Staaten. Einige Bestimmungen gelten jedoch schon jetzt. So müssen Anbieter erstmalig bis zum 17. Februar 2023 und danach mindestens alle sechs Monate für jede Onlineplattform oder Onlinesuchmaschine ...

in einem öffentlich zugänglichen Bereich ihrer Onlineschnittstelle Informationen über die durchschnittliche monatliche Zahl ihrer aktiven Nutzer


... veröffentlichen.

Auf Basis der bereitgestellten Informationen benennt die EU-Kommission Dienste, die als ...

sehr große Onlineplattformen


... oder ...

sehr große Onlinesuchmaschinen


... gelten. Diese müssen EU-weit eine ...

monatliche Zahl von mindestens 45 Millionen aktiven Nutzern


... haben. Die VLOPs, wie sie englisch abgekürzt werden, müssen dann innerhalb von vier Monaten die Auflagen von Artikel 33 bis 43 des DSA erfüllen. Dazu gehört auch die Veröffentlichung einer Risikobewertung.


Mehr dazu findet ihr auf golem.de


https://ress.at/dsa-und-dsgvo-eukommission-will-keine-ausnahmen-fuer-twitter-news25112022170904.html
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