Patente: Apple scheitert in München erneut (26. Juli 2012/15:07) Apple muss im Patentstreit mit seinem Konkurrenten Samsung eine Niederlage in München einstecken. Das Oberlandesgericht München wies die Forderung von Apple nach einer Einstweiligen Verfügung am Donnerstag zurück. Zuvor war der US-Konzern bereits in erster Instanz vor dem Landgericht München gescheitert. Apple wirft Samsung die Verletzung eines Patents vor, das der iPhone-Hersteller auch in anderen Verfahren unter anderem in den USA ins Feld führt. Es beschreibt eine Technik zur Anzeige von Inhalten auf einem Touchscreen-Bildschirm mit Scrollen, Drehen und anderen Funktionen. Das Patent ist sehr weitreichend und gehört zu den wichtigeren in Apples Schatztruhe. In Europa will Samsung das Patent mit der Nummer EP 2126678 B1 für ungültig erklären lassen. Mit Blick darauf hatte das Landgericht München I Anfang des Jahres der Forderung von Apple nach einer Einstweiligen Verfügung gegen das Samsung-Smartphone Galaxy Nexus und den Tablet-Computer Galaxy Tab 10.1N eine Absage erteilt. Apple ging in Berufung beim Oberlandesgericht.
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