Keylogger am Arbeits-PC zulässig? Gerichtsurteil erwartet (27. Juli 2017/08:03) Keylogger und Überwachung am Arbeitsplatz: In Deutschland müssen sich die höchsten Arbeitsrichter nun mit diesem Thema befassen. Überwachung total: Auf dem Dienst-PC eines Programmierers wurde eine Art Spähsoftware installiert. Sie registrierte und speicherte jeden seiner Tastenanschläge. Zusätzlich wurden Bildschirmfotos seiner E-Mail-Dateien geschossen. Die Daten, die der Keylogger oder Tastatur-Spion lieferte, nutzte der Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen, um den Anfang 30-Jährigen wegen Pflichtverletzungen vor die Tür zu setzen. Die höchsten deutschen Arbeitsrichter beschäftigen sich am Donnerstag in Erfurt mit dem Fall. Fachleute erwarten ein Grundsatzurteil zu den Grenzen digitaler Überwachung.
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