Deutscher Bundesgerichtshof ebnet Weg für Netzsperren (27. November 2015/20:53) Internetprovider können nun im Kampf gegen illegale Downloads auch in Deutschland zu Netzsperren gezwungen werden. Das entschied der Bundesgerichtshof. Netzsperren zum Verhindern illegaler Downloads im Internet können nach Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) nur unter strengen Vorbedingungen verlangt werden. Der BGH wies am Donnerstag in zwei Revisionsverfahren entsprechende Forderung der Rechtegesellschaft Gema und mehrerer Tonträgerhersteller zurück. Sie hätten nicht genug eigene Anstrengungen unternommen, um gegen die Rechte-Verletzer vorzugehen. Die Kläger wollten die deutsche Telekom und die Telefónica als Störer in die Pflicht nehmen und waren damit bereits in den Vorinstanzen gescheitert. Als Störer haftet auf Unterlassung, wer zur Verletzung eines geschützten Rechtsguts wie etwa des Urheberrechts beiträgt, ohne dabei selbst Täter oder Teilnehmer zu sein - vorausgesetzt, er hat zumutbare Prüfungspflichten verletzt. Worum ging es konkret? In einem Fall konnten Internetnutzer über die Seite "3dl.am" auf eine Sammlung von Links und Adressen zugreifen, die das Herunterladen urheberrechtlich geschützter Musikstücke ermöglichten. Im anderen Fall ging es um die Internetseite "goldesel.to", die ebenfalls illegale Downloads ermöglichte.
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