Gema-Klage gegen YouTube erneut abgewiesen (28. Januar 2016/14:20) Das Oberlandesgericht München bestätigt ein vorhergehendes Urteil, wonach YouTube dem Rechteverwalter Gema keinen Schadenersatz für Musikverbreitung zahlen muss. Der Musikrechteverwerter Gema hat im Streit mit der Online-Plattform YouTube erneut eine Schlappe vor Gericht erlitten. Das Oberlandesgericht München wies eine Schadenersatzklage am Donnerstag ab. Der Vorsitzende Richter Rainer Zwirlein bestätigte damit am Donnerstag das Urteil des Münchner Landgerichtes aus dem vergangenen Jahr.
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