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EuGH: Verbraucherschützer dürfen gegen Facebook klagen

(28. April 2022/20:59)
Nicht nur Datenschutzbeauftragte, sondern auch Verbraucherschützer*innen könnten künftig Verbandsklagen einreichen.

Verbraucherschützer*innen dürfen künftig auch ohne konkreten Auftrag von Betroffenen gegen Datenschutzverstöße bei Internet-Riesen wie Facebook klagen. Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stehe einer deutschen Regelung nicht im Weg, nach der nicht nur Datenschutzbeauftragte klagen dürfen, sondern auch Verbraucherschützer*innen Verbandsklagen einreichen können, teilte der Europäische Gerichtshof am Donnerstag mit.

Dies stehe im Einklang mit dem Ziel der DSGVO, das vor allem darin bestehe, personenbezogene Daten zu schützen. Hintergrund ist ein Verfahren am deutschen Bundesgerichtshof (BGH). Dieser hatte im Mai 2020 den EuGH gefragt, ob Verbraucherschutzverbände befugt sind, gegen Verstöße gegen das Datenschutzrecht zu klagen.


Mehr dazu findet ihr auf futurezone.at


https://ress.at/eugh-verbraucherschuetzer-duerfen-gegen-facebook-klagen-news28042022205915.html
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